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SG Dresden, 04.05.2011 - S 18 KR 32/10 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung einer auf Anforderung des Gerichts erteilten Auskunft als Sachverständigengutachten nach § 9 JVEG oder als Zeugnis über einen ärztlichen Befund mit gutachtlicher Äußerung nach § 10 JVEG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- SG Karlsruhe, 31.01.2018 - S 1 KO 316/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen - …
Eine Abgeltung sämtlicher mit der Beantwortung des Auskunftsersuchens verbundener Kosten in jedem Einzelfall ist nicht geboten, wie auch umgekehrt den Auskunftspersonen - anders als Sachverständigen - nicht der Nachweis tatsächlicher Aufwendungen in Höhe des Honorars abverlangt wird (vgl. SG Dresden vom 04.05.2011 - S 18 KR 32/10 - ). - SG Karlsruhe, 18.10.2018 - S 1 KO 3265/18
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen - …
Eine Abgeltung sämtlicher mit der Beantwortung des Auskunftsersuchens verbundener Kosten in jedem Einzelfall ist nicht geboten, wie auch umgekehrt den Auskunftspersonen - anders als Sachverständigen - nicht der Nachweis tatsächlicher Aufwendungen in Höhe des Honorars abverlangt wird (vgl. SG Dresden vom 04.05.2011 - S 18 KR 32/10 - ). - SG Karlsruhe, 30.09.2014 - S 1 SF 3240/14
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen - …
Eine Abgeltung sämtlicher mit der Beantwortung des Auskunftsersuchens verbundener Kosten in jedem Einzelfall ist nicht geboten, wie auch umgekehrt den Auskunftspersonen - anders als Sachverständigen - nicht der Nachweis tatsächlicher Aufwendungen in Höhe des Honorars abverlangt wird (vgl. SG Dresden vom 04.05.2011 - S 18 KR 32/10 - ). - SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 SF 381/15
Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen - …
Eine Abgeltung sämtlicher mit der Beantwortung des Auskunftsersuchens verbundener Kosten in jedem Einzelfall ist nicht geboten, wie auch umgekehrt den Auskunftspersonen - anders als Sachverständigen - nicht der Nachweis tatsächlicher Aufwendungen in Höhe des Honorars abverlangt wird (vgl. SG Dresden vom 04. Mai 2011 - S 18 KR 32/10 - ). - SG Karlsruhe, 07.11.2019 - S 1 KO 3576/19
Sozialgerichtliches Verfahren - Vergütung eines sachverständigen Zeugen - …
Eine Abgeltung sämtlicher mit der Beantwortung des Auskunftsersuchens verbundener Kosten in jedem Einzelfall ist nicht geboten, wie auch umgekehrt den Auskunftspersonen - anders als Sachverständigen - nicht der Nachweis tatsächlicher Aufwendungen in Höhe des Honorars abverlangt wird (vgl. SG Dresden vom 04.05.2011 - S 18 KR 32/10 - ).